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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Du und dein Unfall sind im Internet ![]() | 58 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 795059 | ||
Datum | 08.09.2014 20:47 MSG-Nr: [ 795059 ] | 17106 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dietmar R. Die Frage ist ja nicht so sehr, was der Reporter filmt Finde ich nicht. Zur richtigen Trauma Versorgung gehört das vollständige Entkleiden und Untersuchen. Wer nun eine 14jährige Tochter hat, der sollte mal in sich gehen und nachdenken, ob das Filmen / ablichten von Unfallopfern ein zu schützendes Rechtsgut ist - egal ob die Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar. Meiner Meinung nach ist das kein zu schützendes Rechtsgut. Selbst wenn die Bilder Teil einer medizinischen Akte sind, sollte man den Menschen hinter den Verletzungsbildern nicht erkennen können. So ist meine Meinung. | ||||
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