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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795063
Datum08.09.2014 21:19      MSG-Nr: [ 795063 ]16664 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Geschrieben von Frank E.egal ob die Bilder "nur" bei einem fremden Fotografen landen oder öffentlich lesbar.Wobei die Frage auch interessant ist: Von Journalisten wird ja oft argumentiert, dass längst nicht jedes Bild, was gemacht wird, auch veröffentlicht wird. Also könne man auch kritischere Szenen ablichten. Wenn aber jetzt ein solches Bild gemacht wird, wo bei der Motivauswahl schon nahezu 100%ig klar ist, dass es so hinterher nicht veröffentlicht werden kann, kann man sich dabei dann überhaupt auf die Pressefreiheit berufen? Nach meiner Ansicht setzt Presse Öffentlichkeit voraus.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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