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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP795067
Datum08.09.2014 21:34      MSG-Nr: [ 795067 ]16632 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Geschrieben von Florian F.Dicht gefolgt von der Pressefreiheit in Artikel 5.Artikel 2 II hätte ich noch im Angebot. In der Versorgung von Notfallpatienten wird soviel Wert auf Sauberkeit und Hygiene gelegt, RTWs, OPs und alle Doktorspielzeuge werden ständig desinfiziert/sterilisiert, Putzfrauen der Rettungswachen und Krankenhäuser vierfach vereidigt, und dann sitzt der Patient vorher an der Einsatzstelle noch, womöglich mit offenen Wunden, ungeschützt der Kälte/Sonnenstrahlung, Wind, Dreck und Staub ausgesetzt. Da ist so eine Decke einfach ein probates Mittel, im auch dort an der Einsatzstelle, bevor er den RTW von innen sieht, etwas von diesem Schutz zu bieten. Damit wird dann auch ein Grundrecht geschützt, und ich muss nicht wie bei Art. 5 noch großartige Abwägungen anstellen, wer jetzt Gaffer und wer Journalist ist. Denn wenn ich morgen auf die Idee käme, mit der Kamera meines Handys eine deutsche Form von rotten.com mit Bildern deutscher Unfallstellen aufzubauen, wer sagt das ich dann kein Journalist bin?
    Das auch mit dieser Argumentation hinterher die Gerichte alles mögliche anstellen können, ja meinetwegen. Ist halt so.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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