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Grundgesetz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen795072
Datum08.09.2014 22:14      MSG-Nr: [ 795072 ]16446 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Du darfst soviele Decken vorhalten, wie Du möchtest.. Wenn ein Reporter kommt und sagt: "Ich möchte mal ein Foto machen (außerhalb eines Gefahrenbereichs, und außerhalb von Privatgrundstücken, also vom s.g. öffentlichen Raum aus) musst Du ihn gewähren lassen. Auch wenns schwerfällt, wir als Einsatzkräfte haben das zu dulden. Weitere Einschränkung wäre z.B. die Behinderung von Einsatzmaßnahmen.
    Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken. Und da heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten....]
    Willst Du als Feuerwehreinsatzkraft an der E-Stelle bestimmen, wer und wer nicht? Ich würde im Zweifel die Kollegen der Polizei hinzuziehen und mich als Feuerwehr meinen Aufgaben widmen...

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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