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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Du und dein Unfall sind im Internet | 58 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 795080 | ||
Datum | 08.09.2014 23:21 MSG-Nr: [ 795080 ] | 16734 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Interessant - hast du dafür eine Quelle bzw. Rechtsgrundlage? Vermutlich der Pressekodex des Deutschen Presserates. Zitat: "Richtlinie 8.2 Opferschutz Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt." Auch wenn es Gerichte anders sehen, kann es kein Fehler sein, Kennzeichen, Firmennamen an Fahrzeugen, etc zu verpixeln. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
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