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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Du und dein Unfall sind im Internet | 58 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 795092 | ||
Datum | 09.09.2014 10:32 MSG-Nr: [ 795092 ] | 15981 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich W. Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken. Einspruch Euer Ehren, grins Doch, hinter Allem steht der Anhang zum GG: "Alles Weitere regeln nachfolgende Gesetzte" - und die schränken die Artikel eben ein. Geschrieben von Ulrich W. Willst Du als Feuerwehreinsatzkraft an der E-Stelle bestimmen, wer und wer nicht? Ich würde im Zweifel die Kollegen der Polizei hinzuziehen und mich als Feuerwehr meinen Aufgaben widmen... Guter Kommentar, dem ist kaum noch etwas hinzu zu fügen. ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl! | ||||
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