alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Grundgesetz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen795092
Datum09.09.2014 10:32      MSG-Nr: [ 795092 ]15981 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Geschrieben von Ulrich W.Der Art. 5 GG lässt sich eben nicht einschränken.

    Einspruch Euer Ehren, grins

    Doch, hinter Allem steht der Anhang zum GG: "Alles Weitere regeln nachfolgende Gesetzte" - und die schränken die Artikel eben ein.

    Geschrieben von Ulrich W.Willst Du als Feuerwehreinsatzkraft an der E-Stelle bestimmen, wer und wer nicht? Ich würde im Zweifel die Kollegen der Polizei hinzuziehen und mich als Feuerwehr meinen Aufgaben widmen...

    Guter Kommentar, dem ist kaum noch etwas hinzu zu fügen.

    ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.094


    Du und dein Unfall sind im Internet - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt