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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin795111
Datum09.09.2014 17:19      MSG-Nr: [ 795111 ]15848 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Geschrieben von Krannich J.Da konnte wohl einer nicht schnell genug mit seiner Geschichte online gehen. Wenn der Kollege so nachlässig ist, und das Kennzeichen nicht verfremdet, muss er mit Ärger rechnen.

    Überhaupt nicht. Der normale Bürger hat keine Möglichkeit zur Kennzeichenabfrage, der Polizei ist die Identität sowieso bekannt, das Umfeld des Opfers ist sowieso informiert, das Interesse an einer solchen Verfremdung ist also nur schwer zu begründen.

    Und selbstverständlich ist die Presse berechtigt, zu berichten, dafür ist sie ja da.


    Wenn Du hingegen ein Auto beim Anhalten auf dem Straßenstrich photographierst, und mit Kennzeichen veröffentlichst, dann wird Dir der Richter vermutlich auf die Finger klopfen.


    Geschrieben von Krannich J.Ansonsten wird wohl "Person des Zeitgeschehens" nicht, wohl aber "Relative Person des Zeitgeschehens" greifen.

    So pflegte das jahrzehntelang zu sein, ist inzwischen ein kleines bißchen restriktiver, kommt aber weitgehend hin.


    Geschrieben von Krannich J.Das Kennzeichen hingegen ist Pflicht und MUSS somit verfremdet werden.

    Bitte keine Legendenbildung.


    Geschrieben von Krannich J.Eines sollten sich meine Kollegen mal als Grundsatz hinter die Ohren schreiben. Nie mit einer Geschichte auf dem EIGENEN Portal online gehen, bevor nicht die Angehörigen innerhalb einer angemessenen Frist informiert worden sind.

    Hierfür hingegen ein Unterstreichungsstrich. Eine Verpflichtung dazu gibt es allerdings nicht, vom eigenen gesunden Menschenverstand mal abgesehen.

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