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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaDu und dein Unfall sind im Internet58 Beiträge
AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin795113
Datum09.09.2014 17:55      MSG-Nr: [ 795113 ]15413 x gelesen
Infos:
  • 08.09.14 Wikipedia: Recht am eigenen Bild
  • 08.09.14 Wikipedia: Pressefreiheit

  • Geschrieben von Sebastian K.Wobei die Frage auch interessant ist: Von Journalisten wird ja oft argumentiert, dass längst nicht jedes Bild, was gemacht wird, auch veröffentlicht wird.

    Früher hat ein Fotoreporter 10 Filme pro Tag durchgezogen, wovon dann vielleicht 3 Bilder veröffentlicht wurden. Heute wird das Verhältnis noch viel extremer sein.


    Geschrieben von Sebastian K.Wenn aber jetzt ein solches Bild gemacht wird, wo bei der Motivauswahl schon nahezu 100%ig klar ist, dass es so hinterher nicht veröffentlicht werden kann, kann man sich dabei dann überhaupt auf die Pressefreiheit berufen? Nach meiner Ansicht setzt Presse Öffentlichkeit voraus.

    Der "höchstpersönliche Lebensbereich" ist besonders geschützt, auch gegen das bloße Anfertigen von Bildern. Das vollständig entkleidete Unfallopfer gehört sicher dazu.

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