Geschrieben von Hanswerner K.wenn ich also immer mit einer Nutte im Auto fahre und einen Unfall baue (... ;-))), dann darf man keine Bilder machen...???
(ist das ein "Begütertenprivileg"?)
:-)
Wenn die Abbildung für eine Person mit Nachteilen verbunden ist oder sein kann, erwarten Richter üblicherweise, daß eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorgenommen wurde. Je stärker der Eingriff, desto größer sollte das Informationsinteresse sein. Wollte der EUGh so. Bedeutet aber normalerweise (also so lange nicht gerade ein Großkonzern mit einer Armada von Anwälten diese Regelungen für sich mißbrauchen möchte) nicht mehr als "schalte Dein Gehirn ein".
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