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Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFF vs. BF/HAK58 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen795191
Datum10.09.2014 12:46      MSG-Nr: [ 795191 ]10559 x gelesen

Geschrieben von Marell F.Aber nicht das System des RD an sich. Das funktioniert. Und zwar auch, genau wie ich es fordere, mit UNTERSTÜTZUNG des Ehrenamtes

Das System funktioniert noch sehr viel weniger als das der Feuerwehr.
Alarmiere mal diverse SEGen oder Oven irgendwann unter der Woche vormittags. Und dann auch bitte nur qualifiziert besetzte RTW. Sprich RA + RS oder 2 x RA...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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