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Rubrik | rund um´s FW-Forum | zurück | ||
Thema | Was darf ich in Garage bewahren ? # | 12 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 795371 | ||
Datum | 14.09.2014 01:08 MSG-Nr: [ 795371 ] | 4633 x gelesen | ||
Yeah! Nachdem das Feuerwehr-Forum innerhalb von drei Tagen nun zum zweiten mal von einer Cyber-Attacke unbekannter Regelbrecher heimgesucht wurde, konnten Wächterrat und Moderatoren-Team die Union wieder herstellen und durch den vehementen ELOKA-Einsatz von Frühwarnsystem und Schreibsperre verhindern, dass die Anzahl der fachlich-separatistischen Antworten die 25%-Hürde übersprungen hätte oder dass man nach weiteren, beurteilungsrelevanten Bedingungen hätte fragen konnen. Nicht dass wieder sowas lustiges passiert, wo jemand dem Eselchen Feuerwehr-Forum eine Karotte an der Angel hinhält, nach der es seit drei Tagen munter schnappt (und manche haben tatsächlich in den ersten zwei Stunden bis zu fünf mal geschnappt ;-)) Nach gut achteinhalb Stunden Schockstarre ob der Dreistigkeit hat sich das Forum von dem Angriff erholt, nun kehrt langsam wieder die Normalität ins Forum zurück und es werden wieder Beiträge geschrieben. Danke Flo, Du bist mir in der Antwort etwas zuvor gekommen, ich war unterwegs auch schon am suchen. (Auch zu Deiner Info) hier noch eine kleine Ergänzung, um die Zahl der fachlichen Antworten prozentual deutlich zu steigern. Gewünschte Lagerung in Garagen ist nix neues, wir haben da mal ein mit der Obersten Baubehörde im STMI abgestimmtes Merkblatt veröffentlicht. Merkblatt zur Garagennutzung Die Fachinfo zu der im Merkblatt angesprochenen Stellplatzabtrennung wurde gerade altualisiert: Abtrennung von Garagenboxen Die Fachinfos sind zwar mit der Obersten Baubehörde in Bayern abgestimmt, nach Anfrage an die OBBs anderer Bundesländer mit Verweis auf die Fachinfos Bayern bekommt man aber im Regelfall gleichlautende Antworten. Übrigens, wer sich fürchtet, dass er bei Angabe von Realname und Wohnort bei der Forumsanmeldung automatisch kostenpflichtig eine Waschmaschine bestellt, kann sich zur Beantwortung solcher fachlicher Fragen auch gerne an seinen Landesfeuerwehrverband wenden. Zumindest in unserem Fachbereich wird da unbürokratisch und fachlich kompetent weitergeholfen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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