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Thema | Was darf ich in Garage bewahren ? | 12 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 795376 | ||
Datum | 14.09.2014 09:17 MSG-Nr: [ 795376 ] | 3124 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. Gewünschte Lagerung in Garagen ist nix neues, wir haben da mal ein mit der Obersten Baubehörde im STMI abgestimmtes Merkblatt veröffentlicht. Franz Peter, ich mutmaße mal das es sich eventuell um eine Einzelgarage handeln könnte , die GastVo in NRW gibt es nicht mehr, das heisst jetzt Verordnung von Sonderbauten oder so ähnlich , da kann man reinfüllen was man will solange es keiner merkt , wie überall auch bei Einzelgaragen.Wo kein Kläger auch kein Richter ,oder wer lang trägt geht lang irr, wir überprüfen die ja nicht und solange keiner eine "Herr Richter ich weiss was" macht ? Gruß Klaus Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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