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Thema | Was darf ich in Garage bewahren ? | 12 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 795383 | ||
Datum | 14.09.2014 10:53 MSG-Nr: [ 795383 ] | 3021 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. Aus den nordrheinwestfälischen Sonderbauten werd ich aber nicht schlau. So ging es mir auch und ich hatte mir vorgenommen mir echt Mühe zu geben :-) Ich bin auch froh das man sich in den Sonderbauvorschriften "einigermassen " angenähert hat und mir persönlich die Musterbaurichtlinie Schulen gerade lieber wäre, aber na ja, Geschrieben von Franz-Peter L. Einzelgarage ist im Regelfall unspektakulär, die ist wie das EFH vorprogrammierter akzeptierter Totalschaden. Notfalls wurde sie, weil eh verfahrensfrei, genauso verfahrensfrei zum Raum ohne eigene Feuerstätte < 75 m^3 umgenutzt. Da kommen wir eigentlich gar nicht hin ,Bauten über 7,50m Brüstungshöhe haben äusserst selten Einzelgaragen, mir persönlich ist das noch nicht untergekommen bei einer Begegnung, sehr wohl aber wenn die genehmigte Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten überschritten wurde per Anzeige bei uns einflattert, allerdings auch eher bei den Kollegen der allgemeinen Feuerbeschau. Grüßle Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | ||||
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