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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Helfer im KatS und Zivilschutz | 107 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 796403 | ||
Datum | 03.10.2014 01:35 MSG-Nr: [ 796403 ] | 24860 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von D. Hans: Aber lies noch mal genau, was der gute Rainer dazu schreibt, solche Handhabung ist mir als (Ex-) Niedersachse schon neu Ich habe es gelesen, auch genau. 1. Interessierte Führungskräfte mit Zugführer- oder Verbandsführer-Qualifikation konnten sich selbst melden. [...] Ok, auch wenn ich natürlich davon ausgehe, dass dort alles optimal gelaufen ist - 1. melden kann sich jeder, ob er auch genommen wird, steht auf einem ganz anderen Blatt (siehe auch "Kreisklüngel"...). 2. Was mich darüber hinaus etwas stutzig macht: Zug- und noch viel mehr Verbandsführer werden ja meistens nicht "auf Halde" ausgebildet, ich vermute jedenfalls, dass das auch in SH nicht so ist. Ergo müssen sie ja irgendwie und -wo eine Funktion besetzen oder besetzt haben, für die eine solche Qualifikation notwendig ist, mit anderen Worten in der ersten Reihe stehen oder gestanden haben. Das relativiert "interessierte Führungskräfte konnten sich melden" zumindest hinsichtlich junger / jüngerer, dynamischer "Nachwuchskräfte" schon wieder etwas. Wo gibt's denn sowas, die Posten werden vom "Kreisklüngel" unter der Hand nach Symphatie verschachert, und zwar gegenseitig untereinander, damit die Clique auch klein und überschaubar bleibt, bzw. weil man weiß, wer "pflegeleicht" ist 1. Spricht aus diesem Satz natürlich auch persönliche Erfahrung, vielleicht sogar etwas Frustration (?), was ich, persönlich, sogar auch etwas (eventuell auch ganz gut... ;-) ) nachvollziehen kann. 2. Zumindest hier lief / läuft die Besetzung der Führungspositionen der KFB nicht unbedingt nach diesem Schema ab, zumindest "mein" Bereitschaftsführer nimmt sonst keine weiteren Ämter in der ersten Reihe wahr (der andere m.W. auch nicht) und ist wohl auch nicht mit "besonders pflegeleicht" zu charakterisieren, dafür aber mit "kompetent". Das scheint mir in Nds. auch eher die Ausnahme als die Regel zu sein, siehe oben. Mag sein, ansonsten auch siehe vorstehend. 2. Als Fahrzeuge wurden fast ausschließlich Bundesbeschaffungen (teilweise vom Kreis - nicht von der Gemeinde! - übernommen) und kreiseigene Fahrzeuge berücksichtigt, damit im Ernstfall kein Bürgermeister sich wegen Einschränkung des Grundschutzes beschweren kann. Das dürfte sehr relativ sein. Bei uns blieben von zwei LZ-R sowie einem LZ-W nach der Neuorganisation des KatS Anfang der 90er Jahre zwei Bundes-LF 16 TS übrig. Zwei neuere LF 16 TS wurden gegen ältere getauscht und kommunalisiert (nicht Kreis), zwei RW 1 sowie ein SKW ebenso. Diese Fahrzeuge wurde wieder in die KFB eigereiht. So ganz viel anders kann das in SH / im genannten Beispiel eigentlich auch nicht gelaufen sein, soll heißen, trotzdem müssen auch dort kommunale Fahrzeuge in die Bereitschaften eingereiht worden sein. Ansonsten hoffe ich doch sehr, dass die Auswahl der Wehren / Fahrzeuge für die KFB gut bedacht worden ist. Hier gab es in dieser Hinsicht jedenfalls noch keine Probleme. 3. Die fahrzeugstellenden FF benennen die Mannschaften auf freiwilliger Basis namentlich. Dabei wird eine 1,5- bis 2fache Besetzung angestrebt. Wie zwischenzeitlich schon geschrieben: Das lief (und läuft) hier, bei uns, eigentlich immer etwas anders. Die Fahrzeuge haben schon gewisse Stammbesatzungen ((nur) diese bekommen auch den RIC für die Alarmierung). Eine 1,5 bis 2-fache Besetzung halte ich übrigens am Rande auch für zu knapp kalkuliert - Stichwort z.B. Ablösungen bei länger andauerenden Einsätzen (heißt mind. 2-fache Besatzung). So weit, Gruß Daniel | ||||
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