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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFA ohne erforderliche FS-Klasse60 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen796660
Datum09.10.2014 09:30      MSG-Nr: [ 796660 ]19715 x gelesen
Infos:
  • 09.10.14 Unfall mit MTW: Fahrzeuganhänger stürzt auf Autobahn um: Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs

  • Hallo,

    danach prüft derPolizist wahrscheinlich:

    Führerscheinklassen B und BE
    Der Klassiker
    Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.


    Klasse B

    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

    mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger

    mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).


    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
    Voraussetzungen: -
    Befristung Klasse B ist unbefristet gültig
    Einschluss: Klasse L und M
    Hinweise: -



    Klasse B mit Schlüsselzahl 96

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

    einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg


    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
    Voraussetzungen: -
    Befristung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
    Einschluss: -
    Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.





    Klasse BE

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

    einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg


    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
    Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
    Befristung Klasse BE ist unbefristet gültig
    Einschluss: -
    Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.



    und da kann es dann schon sei, dass man mit MTW und einem stabilen Anhänger plötzlich mit "BE" unterwegs sein muss.

    Gruß
    Ralf LEistner

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