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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FA ohne erforderliche FS-Klasse | 60 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796751 | ||
Datum | 10.10.2014 13:17 MSG-Nr: [ 796751 ] | 14688 x gelesen | ||
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Geschrieben von Boris-Andreas T. Ein 750 KG zulässige Gesamtmasse Anhänger ist führerscheinrechtlich IMMER möglich (3,5t Zugfahrzeug (Klasse B) und 750kg Anhänger = Gesamt 4250kg bedeutet gerade so Klasse B) Nur bei einem Zugfahrzeug bis 3,5t. Für ein Zugfahrzeug mit 3,6t reicht die Klasse B nicht mehr. Genau das ist das Problem, wenn der 3,5-Tonner durch das Ankuppeln eines Anhängers zum 3,6-Tonner wird.... Deshalb kann man u.U. eben doch nicht an jedes Klasse-B-Fahrzeug einen Anhänger bis 750 kg anhängen, ohne dass die Grenzen der Klasse B überschritten werden. | ||||
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