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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FA ohne erforderliche FS-Klasse | 60 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 796777 | ||
Datum | 10.10.2014 19:39 MSG-Nr: [ 796777 ] | 14152 x gelesen | ||
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Beim Sprinter kommt richtigerweise das Kontrollgerät (für die kommerziellen Nutzer, die sind eben die Mehrheit) und der Tempobegrenzer mit. Im grenzüberschreitenden Verkehr bin ich ab 3,5t in den Lenkzeitregelungen gefangen - der Entfall für Behördenfahrzeuge kostet garantiert mehr als das Kontrollgerät. Unsere kleine Abgasklassendiskussion (für manche Leser in der Kategorie "nutzloses Wissen"): Ein Problem habe ich abgastechnisch u.U. bei nach Kl. M geprüften "Gesamtfahrzeugen" als Referenz für die Modellfamilie, sobald das vorliegende Fahrzeug zum Nfz wird - mag sein, dass der Hersteller "kunstvoll" die richtige Schwungmassenklasse und so die Kurve schafft. Beim "echten" Nutzfahrzeug kann ich über die Bezugsmassenklasse N1 und N2 zusammenführen. MWn sind die 2.8 und 3.0L Motoren von Fiat/Iveco als Nfz-Motor abgenommen, Daimler und VW wäre mir neu.. MTW wird als 9-Sitzer wieder lupenreiner PkW, und seit Euro V gibt es die Erleichterungen für das hzGG > 2500kg nicht mehr, da hat bei mir eine "alte Alarmglocke" angeschlagen. Für Insider: Diese Fahrzeuge der Kl. M sind den Grenzwerten der Kl. N1-iii unterlegen. Bei älteren Fahrzeugen hat also ggf. der TÜV etwas verschlafen (soll uns bei genehmigten Fahrzeugen nicht weiter stören) Grüsse Peter | ||||
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