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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | SilverDAT FRS | 40 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Ostfildern / BadenWürttemberg | 796984 | ||
Datum | 15.10.2014 16:04 MSG-Nr: [ 796984 ] | 8081 x gelesen | ||
das hat gar nichts mit dem Anbieter zu tun. Die DAT würde gerne jeder Feuerwehr die Kennzeichenabfrage anbieten. Der Gesetzgeber hat hier leider einen Unterschied gemacht und berechtigt ausschließlich Leitstellen. Der Zugang zum KBA (Kraftfahrtbundesamt) muss dort beantragt werden und die Berechtigung (d.h. ist der Antragssteller eine Leitstelle) wird vom KBA geprüft und falls ja, auch freigegeben. Wenn diese Berechtigung erteilt ist, dann kann die Kennzeichenabfrage ausgeführt werden. Die Software FRS ist für beide Fälle dieselbe. Die Unterscheidung hängt am Kunden und das anhand der Freigabe vom KBA. Gruß Michael | ||||
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