Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Anforderung WAB (Container) Straßenverkehr | 20 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 797046 |
Datum | 16.10.2014 12:03 MSG-Nr: [ 797046 ] | 6323 x gelesen |
Hallo zusammen,
ich hoffe das ich mit der Überschrift die notwendige Aufmerksamkeit geweckt habe.
Welche Anforderungen werden an Wechselabrollbehälter (Container) bezüglich Astellen im öffentlichen Verkehrsraum gestellt? Und wo finde ich das ?
Okay, bei einem WAB Atemschutz / Einsatzleitung / Aufenthalt usw. kann ich nachvollziehen, das man mittels eingebauter Batterie eine "Warnblinkanlage" betreiben kann.
Aber was ist mit "Mulde" / "Schlauch" / "Holz" und ähnlich?
Wo und die kann man da eine Batterie einbauen?
Vergleich zum "zivilen" Leben. Ich habe noch nie einen Container (Mulde) für Sperrmüll, Grünabfälle oder Bauschutt gesehen, die eine entsprechende technische Einrichtung haben.
Oder ist hier der "Besteller / Mieter" zuständig und der Containerverleih stellt das Teil nur vor die Tür?
Also Klartext. Gibt es (falls ja = wo?) Vorschriften das in Abrollbehältern der Feuerwehr entsprechende technische Einrichtungen zum sicher beim Abstellen im öffentlichen Verkehrsbereich ?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 16.10.2014 12:03 |
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Hube7rt 7K., Erkelenz | |