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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAnforderung WAB (Container) Straßenverkehr20 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP797085
Datum16.10.2014 20:32      MSG-Nr: [ 797085 ]2522 x gelesen

Geschrieben von Udo B.Spricht etwas dagegen, die "korrekte" Durchführung von Absperrmaßnahmen oder das "korrekte" Abstellen eines AB oder Containers im Einsatz von der ebenfalls anwesenden Polizei (Verkehrsrechtliche Anordnung, die darf das) bestätigen zu lassen und das im ETB zu dokumentieren?Mir fallen gerade sehr wenig Szenarien ein, wo ein Container der BOS irgendwo im öffentlichen Verkehrsraum abgesattelt herumstand, wo nicht in der Nähe ein Einsatz dieser BOS lief. Was dagegen spricht ist daher vielleicht, dass es einfach albern wäre?
Ansonsten lasse ich mir die Stellplätze von Fahrzeugen im Einsatzfall am Besten auch noch von der Polizei bestätigen und tackere ein paar Seiten "Parkplatzgenehmigungen" ans ETB.

Was anderes ist natürlich der Fall, wenn man z.B. eine feuerwehreigene Mulde für Eigenleistungsarbeiten an die Straße nebens Gerätehaus stellt, also nichts einsatzbezogenes. Dann ist aber auch die Möglichkeit, sich das vorher entsprechend genehmigen zu lassen und zu beschildern.
Aber eine "verkehrsrechtliche Anordnung" für AB bzw. Container im Einsatzfall ist schon irgendwie lustig.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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