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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Anforderung WAB (Container) Straßenverkehr | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 797089 | ||
Datum | 16.10.2014 21:34 MSG-Nr: [ 797089 ] | 2399 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. die Absperrung der Einsatzstelle als solches kann polizeilos durch die FW selbst erstellt werden Wie kommst du darauf?! Für die gilt natürlich das gleiche wie für die Absperrung rund um den AB... (wobei ich mich durchaus mit der Überlegung anfreunden kann, unmittelbar am AB aufgestellte Zeichen 610 nicht als Absperrung sondern lediglich als Absicherung zu betrachten. Dinge zu tun die anderen keine Handlungspflichten auferlegen sind ja viel leichter mit §35 zu rechtfertigen. Weswegen ich übrigens auch weiterhin das reine Abstellen des AB durch die Sonderrechte als gedeckt betrachte) Geschrieben von Sebastian K. Und wenn es geltendes Recht ist, und erst der rechtfertigende Notstand im OWiG für den Rechtsfrieden sorgt, ist das eine Regelungslücke In dem Punkt sind wir uns dann allerdings einig. Allerdings ist der Leidensdruck derzeit wohl nicht so groß, dass mit einer Schließung dieser Lücke zeitnah zu rechnen ist. (ich hatte das durchaus schon angeregt...) | ||||
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