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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaStörungen BOS-Funk - war: Einsatzstellenfunk bleibt in BaWü noch auf 2m 22 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen797716
Datum29.10.2014 07:59      MSG-Nr: [ 797716 ]4431 x gelesen

Geschrieben von Thorsten H.Soweit ich mal gelernt habe, war das Ziel des 2m Funk aber nie der Funkverkehr zwischen Feuerwache, Fahrzeugen und Einsatzstelle, sondern für den Funkverkehr an der Einsatzstelle.

Wenn die Einsatzstelle bei euch immer so räumlich begrenzt ist, ist ja gut.
An der richtigen Stelle hier gings aber nicht mal mehr von der WES zur Einsatzstelle.

Geschrieben von Thorsten H.Umgekehrt habe ich schon (natürlich ganz inoffiziell) von Polizisten gehört, dass in Ba-Wü an manchen Stellen schon das Dach einer Tankstelle ausreicht, um die Verbindung mittels HRT massiv zu stören.

Und da das ganz inoffiziell war, macht man dann auch keine Rückmeldung?
Genau für solche Fälle gibt es doch entsprechende Rückmeldeformulare, um solche Stellen zu finden und die Problematiken zu beheben.
Aber das ist ja doof, weil es dann plötzlich vielleicht ja doch nix mehr zu schimpfen gibt und man zugeben müsste, dass der Digitalfunk vielleicht ja doch funktioniert.

Du kannst leider mit Meßfahrten nunmal nicht alle Stellen abdecken. Daher sind die Nutzer angehalten, problematische Stellen zu melden. Bei uns sind das AFAIK so gut wie keine, selbst in 4m und Handy Funklöchern hast du hier (Tetra) Netz....
Ganz nebenbei auch da wieder die Frage, ging das an genau diser Tankstelle, unter genau diesesn Bedingungen bisher mit der verwendeten Technik?

Nur mal so als Beispiel, ich kann bei uns aus dem Keller problemlos im TMO funken, FME löst an der gleichen Stelle nicht aus...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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