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Handheld Radio Terminal, Bezeichnung für ein Handfunkgerät im Digitalfunk
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFunklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende?147 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW798167
Datum05.11.2014 18:11      MSG-Nr: [ 798167 ]40210 x gelesen

Geschrieben von Ulf M.Das heißt dann also, dass eine "Flächendeckende Funkversorgung" im Sinne GAN-0 (Fahrzeugfunkversorgung) in 90cm über Grund (üG) gerechnet wird. Wenn also bei 89cm üG die Verbindung abreissen würde (theoretisch), so wäre Gan-0 immer noch gegeben.

GAN-1 würde diese Versorgung unter HRT-Bedingungen (unterschiedlich zur Fahrzeugfunk-Situation) anheben auf:
"Handsprechfunkversorgung (Versorgung mit HRT) außerhalb von Gebäuden in Siedlungsflächen ab einer Größe von 40.000 m2, Trageweise in Kopfhöhe.
"Kopfhöhe" soll in diesem Fall eben nur heißen "abweichend von den sonst gerechneten 90cm!"

GAN-2: Versorgung mit HRT außerhalb von Gebäuden, Trageweise am Gürtel bzw. an der Schutzausstattung (jetzt nähern wir uns also wieder den eingans erwähnten 90cm an)

GAN-3: Versorgung mit HRT innerhalb von Gebäuden, Trageweise in Kopfhöhe (wieder abweichend von den 90cm)

GAN-4: Versorgung mit HRT innerhalb von Gebäuden, Trageweise am Gürtel bzw. an der Schutzausstattung (wieder in etwa 90cm)

In allen Fällen wird davon ausgegangen, dass keine weitere Dämpfung mehr hinzukommt (Gerät wird unter der Bekleidung getragen, etc.)


Das ist die nette Beschreibung....

Aber wo steht, welche GAN-Stufe man braucht, damit der Fahrzeugfunk in der klassischen Fahrzeug Halle (mit SDS) funktioniert?


Geschrieben von Ulf M.Die LS (1/2/3) sind doch von der Netzseite her definiert? Und auf diese müssen Thales, Kappacher und Co. dann ihre Systeme programmieren? Meinst Du das?
Da kenne ich hier in NI bisher nur die Variante "Frequentis", diese scheint dem Vernehmen nach an den von mir schon mal an anderer Stelle erwähnten Kooperativen Leitstellen in Niedersachsen gut zu funktionieren. Habe selber aber meine Finger noch auf keinem dieser Plätze gehabt...


Ja, die Hersteller, die dann an die Schnittstelle müssen - bzw. selbst passende dafür schaffen müssen...


Geschrieben von Ulf M.Nach den Antworten auf meine Fragen hin, kann man an der KVMS die OpTA auch "over the air" (OTA) verändern.

Das Verfahren über die paar wenigen KVMS je Bundesland die so im Gespräch bzw. vorhanden sind, würde ich als nicht zielführend für den Regelbetrieb erachten... ich beschrieb das bereits..

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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