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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Elektrische Rolladen - Zugänglichkeit im Notfall/Stromausfall? | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 798325 | ||
Datum | 08.11.2014 09:08 MSG-Nr: [ 798325 ] | 6604 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. Bei uns sind diese Probleme bzw. die Diskussion dazu bei Mehrfamilienhäusern aufgetaucht die hierzulande immer größer werden. Schaut man sich mal Städte an dann kann das ja bei Eigentums-Wohneinheiten mit über 70 Wohnungen, bei denen der zweite Rettungsweg über RG der Feuerwehr führt auch der Fall sein. Dazu muss das aber kein elektrischer Rollladen sein. Bei einem normalen Rollladen kommt die Feuerwehr allein auch nicht ohne technische Hilfsmittel aus. Man kann nicht immer davon ausgehen, das die Betroffenen noch bei Bewustsein sind. Rettungsweg heißt ja nicht nur Fluchtweg sondern auch Angriffsweg der Feuerwehr. Wenn der 2. Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden soll, können die Betroffenen allein sowieso nicht flüchten. Da muss so oder so auf die Feuerwehr gewartet werden. Insofern sehe da bei einem nicht baulich sichergestellten 2. Rettungsweg keinen Unterschied bei elektrischen oder nicht elektrischen Rollläden. Baulich sichergestelllte Rettungswege mit Rollläden sind mir noch nicht aufgefallen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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