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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehreinsatz in der Pause. | 24 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 798353 | ||
Datum | 09.11.2014 00:59 MSG-Nr: [ 798353 ] | 8880 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker C. da hilft dann auch kein OB-Machtwort.Es würde helfen. Wenn man wollte. Geschrieben von Michael W. Wenn schon kommunale Arbeitgeber, die gleichzeitig auch Träger der Feuerwehr sind, sich so benehmen, wer soll dann noch eine Freistellung eines Feuerwehrmannes für Einsätze/Lehrgänge von privaten Arbeitgebern verlangen können?Geschrieben von Hartmut H. Das ist doch mittlerweile fast der Normalzustand, dass ich eher Arbeitnehmer oder Selbstständige für Dienste greifen kann als Mitarbeiter von Bund oder Land...Ob es "normal" ist will ich nicht beurteilen, aber Bund und Land sind nicht die Kommunen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Geändert von Sebastian K. [09.11.14 00:59] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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