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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaSicherstellung von PA / Ausrüstung nach Unfällen im Feuerwehreinsatz3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW798505
Datum11.11.2014 21:27      MSG-Nr: [ 798505 ]1667 x gelesen

Ich gehe davon aus, dass im vorliegenden Fall die Staatsanwaltschaft nicht tätig geworden ist.

Damit gilt die allgemeine Festlegung der FwDV 7, die vielleicht nicht so bekannt ist wie sie sein sollte; deswegen hier nochmal zitiert:

Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät (einschließlich des Atemanschlusses) ist sicherzustellen. Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Leiter der Feuerwehr zu melden

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 11.11.2014 20:45 Jan 7P., Schwarzenbek Atemschutzunfall in Schwarzenbek SH  
 11.11.2014 21:20 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 11.11.2014 21:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.11.2014 21:41 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort

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