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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaSicherstellung von PA / Ausrüstung nach Unfällen im Feuerwehreinsatz3 Beiträge
AutorRene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW798508
Datum11.11.2014 21:41      MSG-Nr: [ 798508 ]1626 x gelesen

Hallo Henning,

mit dem Sicherstellen aus der FwDv 7 ist mir bekannt, nur steht ja nicht durch wen diese sichergestellt wird und was dann passiert? Sofern es im Nachgang eines Unfalles zu Ansprüchen des Opfers oder dessen Angehörigen kommt ist die Schuldfrage sicherlich nicht uninteressant, diese kann aber unter Umständen nicht mehr geklärt werden weil die Ausrüstung schon kontrolliert / demontiert worden ist und im Zweifelsfall eventuelle Beweise nicht mehr vorhanden sind. Und die Einrichtung bzw. der AGT der das Gerät vor dem Einsatz in Umlauf gebracht hat ist sicherlich dann nicht objektiv, wenn eigenes Verschulden in Frage kommt.

Mit kollegialen Grüßen

Rene Bonn

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Geändert von Rene B. [11.11.14 21:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 11.11.2014 20:45 Jan 7P., Schwarzenbek Atemschutzunfall in Schwarzenbek SH  
 11.11.2014 21:20 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort
 11.11.2014 21:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.11.2014 21:41 Rene7 B.7, Kamp-Lintfort

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