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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Sicherstellung von PA / Ausrüstung nach Unfällen im Feuerwehreinsatz | 3 Beiträge | ||
Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 798508 | ||
Datum | 11.11.2014 21:41 MSG-Nr: [ 798508 ] | 1626 x gelesen | ||
Hallo Henning, mit dem Sicherstellen aus der FwDv 7 ist mir bekannt, nur steht ja nicht durch wen diese sichergestellt wird und was dann passiert? Sofern es im Nachgang eines Unfalles zu Ansprüchen des Opfers oder dessen Angehörigen kommt ist die Schuldfrage sicherlich nicht uninteressant, diese kann aber unter Umständen nicht mehr geklärt werden weil die Ausrüstung schon kontrolliert / demontiert worden ist und im Zweifelsfall eventuelle Beweise nicht mehr vorhanden sind. Und die Einrichtung bzw. der AGT der das Gerät vor dem Einsatz in Umlauf gebracht hat ist sicherlich dann nicht objektiv, wenn eigenes Verschulden in Frage kommt. Mit kollegialen Grüßen Rene Bonn BlackBerry Pin 24DC9822 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Rene B. [11.11.14 21:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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