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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKosten Einsatz durch Rauchwarnmelder Hausnotruf12 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen798584
Datum12.11.2014 21:57      MSG-Nr: [ 798584 ]2803 x gelesen

Geschrieben von Dietmar R.Für NRW ist das recht eindeutig, würde ich sagen:

§41 FSHG NRW

(2) Die Gemeinden können Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen

./.

7. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat,


Dann melde ich halt, das bei Frau X der Rauchmelder ausgelöst hat, dass man das Piepen von ihm hören kann (es wird i.d.R. über die Hausnotruf-Anlage versucht, Sprechkontakt mit der Person herzustellen, dann hört man natürlich auch den Rauchmelder piepen) und man keine Sprechverbindung zur Bewohnerin aufbauen kann. Wenn der Mann jetzt auf der Leitstelle sagt, auf Grund dieser Meldung schicken wir nichts, das ist uns zu dürftig, ist das rechtlich wohl nicht so ganz nachzuvollziehen. Außerdem hat der Mitarbeiter ja geprüft: Er hat versucht, mit dem Bewohner Kontakt aufzunehmen und hat gehört, das der Rauchmelder ausgelöst hat. Was soll er noch machen? Hinfahren und Nachschauen? Und wenn es dann wirklich brennt? Dann haben wir statt Essen auf Herd einen Küchen- oder Wohnungsbrand mit dem Bewohner Ex und in der Zeitung steht dann wohl was?
Im Prinzip ist es doch nichts anderes, als wenn ich anrufen würde, "bei meinem Nachbarn hat der Rauchmelder ausgelöst und es macht niemand dort auf". Dann wird die Feuerwehr doch auch nicht sagen "wir kommen erst, wenn Rauch oder Flammen zu sehen sind"

Geschrieben von Dietmar R.8. von demjenigen, der vorsätzlich grundlos die Feuerwehr alarmiert.
Na ja, vorsätzlich und grundlos ist das ja nun wirklich nicht.

Heinrich

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