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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Notruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn) | 26 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 798823 | ||
Datum | 17.11.2014 12:11 MSG-Nr: [ 798823 ] | 11276 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg K. Kann mir jemand helfen, diesem Quatsch zu entgehen? Das Rechtliche klärst du am besten mit einem Rechtsanwalt, nicht über ein Forum. Geschrieben von Jörg K. Das kann m.E. doch nur ein schlechter Witz sein, wenn ein Kamerad am hellem Tag die Leitstelle verständigt, um seinen Leuten einen Auftrag zuzuschanzen!!! Nur mal so ganz unter uns. Ganz offensichtlich wirkst du nicht in einer der BOS (Sammelbegriff Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz ...) mit. Die unterstellte Absicht ohne Notwendigkeit Einsätze zu generieren wird bei deutlich unter 0,1% der Feuerwehrleute gegeben sein. Ein Einsatz ohne Vorwarnung kommt immer dann, wenn man selber etwas besseres zu tun hat. Somit ist niemand über einen absichtlich generierten Fehlalarm dankbar und du machst dir mit der Unterstellung werder hier im Forum, noch im realen Leben Freunde. Geschrieben von Jörg K. Vielen Dank für eure zahlreichen Statements. Und hier noch gleich der Hinweis, dass wir hier mit Klarnamen diskutieren, da wir hier nicht auf das Gesichtsbuch-Niveau absinken wollen. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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