News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Notruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn) | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 798828 | ||
Datum | 17.11.2014 12:32 MSG-Nr: [ 798828 ] | 10774 x gelesen | ||
hallo, ein Blick in das Gesetz hilft: Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ich denke da trifft nur der Abs. 1 zu. da würde ich sagen: - Gefahr => nein - Schaden => nein - vorsätzlich => nein - grob fahrlässig => nein Ich würde da einfach Einspruch einlegen. Dann ist die Verwaltungsgemeinschaft am Zug und muss wenn sie die Sache weiterverfolgen will klagen. Auch wenn ich kein Jurist bin und keine Rechtsberatung machen kann würde ich hier sagen das die Chancen den Bescheid gerichtlich durchzudrücken recht gering sind. Geschrieben von Jörg K. Das kann m.E. doch nur ein schlechter Witz sein, wenn ein Kamerad am hellem Tag die Leitstelle verständigt, um seinen Leuten einen Auftrag zuzuschanzen!!! Auch wenn die örtliche Feuerwehr vermutlich aufgrund der Grösse des Ortes nicht viele Einsätze hat dürfte die Aussage das hier "ein Auftrag zugeschanzt" wurde nicht zutreffen. Falls der Anrufe aber ein Feuerwehrmann war ist das dann schon komisch. Man kann von Feuerwehrleuten auch in kleinen Gemeinden erwarten ein beaufsichtigtes Grillfeuer entsprechend einzuschätzen. Dies hat der Einsatzleiter dann ja auch gemacht und ist zum Entschluss gekommen das hier keine Gefahr vorliegt. Eine ev. vorliegende Geruchsbelästigung wäre, wenn überhaupt dann erst mal eine Sache der Polizei gewesen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|