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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNotruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn)26 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg798828
Datum17.11.2014 12:32      MSG-Nr: [ 798828 ]10774 x gelesen

hallo,

ein Blick in das Gesetz hilft:

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

§ 48 Kostenersatz

(1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen

1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,

2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,

3. von Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 dienten, die bei Betriebsstörungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung entstehen können,

4. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,

5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert,

6. vom Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Brandmeldeanlage, wenn diese einen Fehlalarm ausgelöst hat.


ich denke da trifft nur der Abs. 1 zu.

da würde ich sagen:

- Gefahr => nein
- Schaden => nein
- vorsätzlich => nein
- grob fahrlässig => nein

Ich würde da einfach Einspruch einlegen. Dann ist die Verwaltungsgemeinschaft am Zug und muss wenn sie die Sache weiterverfolgen will klagen.

Auch wenn ich kein Jurist bin und keine Rechtsberatung machen kann würde ich hier sagen das die Chancen den Bescheid gerichtlich durchzudrücken recht gering sind.

Geschrieben von Jörg K.Das kann m.E. doch nur ein schlechter Witz sein, wenn ein Kamerad am hellem Tag die Leitstelle verständigt, um seinen Leuten einen Auftrag zuzuschanzen!!!
Auch wenn die örtliche Feuerwehr vermutlich aufgrund der Grösse des Ortes nicht viele Einsätze hat dürfte die Aussage das hier "ein Auftrag zugeschanzt" wurde nicht zutreffen.

Falls der Anrufe aber ein Feuerwehrmann war ist das dann schon komisch. Man kann von Feuerwehrleuten auch in kleinen Gemeinden erwarten ein beaufsichtigtes Grillfeuer entsprechend einzuschätzen. Dies hat der Einsatzleiter dann ja auch gemacht und ist zum Entschluss gekommen das hier keine Gefahr vorliegt.

Eine ev. vorliegende Geruchsbelästigung wäre, wenn überhaupt dann erst mal eine Sache der Polizei gewesen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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