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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNotruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn)26 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP798832
Datum17.11.2014 12:47      MSG-Nr: [ 798832 ]9627 x gelesen

Schilderung auf der Homepage der dortigen Feuerwehr: Am Montag, den 26.05.2014, alarmierte die zentrale Rettungsleitstelle um 19:32 Uhr unsere Feuerwehr per FME und Sirene zu einer starken Rauchentwicklung in die Riemenstraße. Um 19:36 Uhr rückten das TSF-W mit 1/4 und der MTW mit 1/5 zur Einsatzstelle aus. Um 19:37 Uhr kam es zu Lageerkundung durch den Einsatzleiter und den Führungsassistenten. Die starke Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung konnte schnell ausgemacht werden. In einem Gartengrundstück brannte ein Lagerfeuer. Der Besitzer wurde im Rahmen des Übermaßverbots darauf hingewiesen, das Feuer nicht weiter ausbreiten zu lassen und entsprechende Maßnahmen zum Ausschluss einer Gefährdung einzuleiten. Ein Eingreifen der Feuerwehr selbst war nicht erforderlich gewesen. Um 19:51 Uhr rückten die Fahrzeuge wieder ein und um 20:00 Uhr war der Einsatz beendet.

Wenn du den Verwaltungsrechtsweg weitergehst, würde ich die Chancen erstmal auf 50:50 beziffern. Ob und wie weit dir die Sache das wert ist, musst du wissen.
Die Fragen die sich dann nach und nach stellen könnten, wären z.B.:
Auf welcher Rechtsgrundlage erging der Kostenbescheid, bzw. gibt es eine Regelung in Thüringen für solche Nutzfeuer?
Wie setzen sich die 105 EUR zusammen?
"Vorgeschichte" mit dem/den Nachbarn?
Konnten diese das Ausmaß des Feuers vor dem Absetzen des Notrufes feststellen, sprich ist das Gartengrundstück und die Feuerstelle für diese ohne weiteres einsehbar gewesen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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Geändert von Sebastian K. [17.11.14 12:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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