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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNotruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn)26 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 798840
Datum17.11.2014 13:30      MSG-Nr: [ 798840 ]9468 x gelesen

Hallo!

Ich verzichte jetzt auf irgendwelche Zitate aus Gesetzen und Verordnungen. Man sollte es erst Mal mit gesundem Menschenverstand probieren.

Zunächst Widerspruch einlegen.
Den Grund für den Widerspruch findest Du ja schon im Einsatzbericht der Feuerwehr.

Ein Eingreifen der Feuerwehr selbst war nicht erforderlich gewesen.

Aus meiner Sicht kein gebührenpflichtiger Einsatz da ja, wie Du beschrieben hast, das Feuer in einer Tonne und unter Aufsicht gebrannt hat.
Evtl. wäre es auch nützlich den Text der Alarmierung zu kennen. Wurde nun wegen unklarer Rauchentwicklung, Brandgeruch oder eines Brandes alarmiert.

Eigentlich hat der Nachbar richtig reagiert. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Von einem Vorsatz Einsätze zu generieren gehe ich nicht aus. Hier würde sich der Betreffende selbst ins Fleisch schneiden.

Hast Du schon mit dem Wehrführer der betreffenden Feuerwehreinheit gesprochen? Manchmal bringt ein Gespräch mehr als jede Klage vor Gericht. Ein Widerspruch verschafft Dir erstmal die nötige Zeit und mit etwas Glück lässt sich die Sache ohne viel Aufhebens aus der Welt schaffen.

Im letzten Jahr hatten wir zwei ähnliche Fälle.

Das Osterfeuer wurde ein wenig größer als der Veranstalter es geplant hatte. Aufgrund zahlreicher Anrufe wurde ein B3 ausgelöst. Da jedoch unsere Einheit bereits vor Ort war konnte schnell geklärt werden um was es sich handelt. Es würde kein Gebührenbescheid erlassen.

Eine türkische Familie löschte ihren Grill mit einem Eimer Wasser. Ein besorgter Nachbar alarmierte die Feuerwehr. Stichwort: Flächenbrand. Die ziemlich erschrockene Familie bot uns Tee und Gebäck an. Auch in diesem Fall gab es keinen Gebührenbescheid, nicht wegen des Tees sondern weil schlicht und ergreifend kein Einsatz erforderlich war.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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