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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Notruf ausgelöst wegem Grillfeuer von einem Feuerwehrmann (Nachbarn) | 26 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8N., Jelmstorf / Niedersachsen | 798842 | ||
Datum | 17.11.2014 13:56 MSG-Nr: [ 798842 ] | 9309 x gelesen | ||
Mahlzeit erstmal, Ohne eine weitere Wertung abgeben zu wollen, bei einem ähnlichen Einsatz den wir vor einigenJahren hatten (Anrufer alarmierte die Feuerwehr wegen einer angeblichen Müllverbrennung im Garten, diese stellte sich im nachhinein als größeres Grillfeuer heraus) wurde der "Verursacher" wegen groben Unfug zur Zahlung einer nicht geringen Summe seitens der Verwaltung gebeten. Als Verursacher galt aufgrund eines Waldgrundstücks jedoch nicht der Anrufer. Aus Sicht der Feuerwehr war mit in Augenschein nehmen des angeblichen Feuers der Einsatz auch ohne Maßnahme erledigt. Der Bescheid erging also nicht aufgrund des Einsatzes sondern wurde wegen groben Unfug erlassen. Btw. Bei uns in Niedersachsen ist es seit diesem Jahr auch grundsätzlich verboten Gartenabfall zu verbrennen ebenso sind Feuer außerhalb des "Brauchtums " verboten und ziehen wenn die Verwaltung davon Kenntnis erlangt immer einen Kostenbescheid nach sich. Hier lohnt sich also ein Blick in die eigene Satzung bezüglich offener Feuerstellen im eigenen Garten. Je nach Sicht kann des einen Grill also des anderen grober Unfug oder ähnliches sein. Da mal schauen auf welchen Paragraphen der Satzung diese 105 Euro fussen. Unbestritten bleibt natürlich der Rechtsweg offen um unbegründete Forderungen abzuwenden. Dies ist meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr | ||||
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