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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaWarnsignal zu leise10 Beiträge
AutorRene8 S.8, Hamm / NRW798986
Datum18.11.2014 20:34      MSG-Nr: [ 798986 ]3778 x gelesen

Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz
Ausgabe August 2004
7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils
zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum
Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät
(einschließlich des Atemanschlusses) ist sicherzustellen.
Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Leiter der Feuerwehr zu melden.

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