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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Warnsignal zu leise | 10 Beiträge | ||
Autor | Rene8 S.8, Hamm / NRW | 798986 | ||
Datum | 18.11.2014 20:34 MSG-Nr: [ 798986 ] | 3778 x gelesen | ||
Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz Ausgabe August 2004 7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät (einschließlich des Atemanschlusses) ist sicherzustellen. Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Leiter der Feuerwehr zu melden. | ||||
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