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ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW799008
Datum19.11.2014 09:23      MSG-Nr: [ 799008 ]35827 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Oliver S.Sorry, für mich ist das alles andere als klar. Wie kann ein und die selbe Organisation zwei verschiedene Rechtsformen haben? Wem gehört denn nun das Vermögen, der Gemeinde oder dem Verein? Vielleicht sollte es eher heißen: Jede Feuerwehr gründet zusätzlich einen nicht geschäftsfähigen Verein, die FA sind automatisch auch Mitglied in diesem Verein, der nach der Mustersatzung geführt wird.

    Deshalb in Bayern die Trennung in gemeindliche Feuerwehr und Feuerwehrverein Anfang der 80er Jahre. Eine Bayerische Feuerwehr hat juristisch gesehen nur ein Mitglied und der wird auch noch von den "Nicht"-Mitgliedern gewählt. Alle anderen FA sind Angehörige des Feuerwehrvereins

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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