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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 799012 | ||
| Datum | 19.11.2014 10:00 MSG-Nr: [ 799012 ] | 35642 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Man kann auch anders überlegen. Du bist Sportler in Pusemuckel und willst in einer Sporteinrichtung der Gemeinde (von der Gemeinde Pusemuckel bezahlte und unterhaltene Turnhalle) Sport ausüben. Nun stehen in der Halle aber auch Teile, die der Sportverein Pusemuckel und Umgebung e.V. beschafft hat. Und nun? Muß ich den Sportverein Pusemuckel fragen ob ich die Dinger benutzen darf. Und dann reden wir über Haftung, Abnutzung usw. Der Verein tritt eventuell als Verleiher von Geräten auf, hat entsprechende rechtliche und steuerliche Pflichten, die wahrscheinlich sogar seiner Satzung widersprechen. Und nun? Letztlich läuft es in deinem Beitrag darauf hinaus, das jemand gerne in der Feuerwehr sein möchte ohne in der legalen Gruppe Feuerwehrmannschaft organisiert als Verein Mitglied zu sein. Das "wasch mich aber mach mich nicht nass" Prinzip funktioniert leider nicht wirklich. Schon gar nicht bei der Feuerwehr. Aber auch für dieses Problem gibt es in Deutschland Lösungen, nennen sich Berufsfeuerwehr und Pflichtfeuerwehr. Nur da hat man dann andere Voraussetzungen und andere Pflichten. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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