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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 799021 | ||
| Datum | 19.11.2014 15:52 MSG-Nr: [ 799021 ] | 35442 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Und dazu noch in einer Feuerwehr, bei der es keinen Verein gibt und das Augenmerk auf den Aufgaben der Feuerwehr liegt. Mal eine Frage: Wie ist das bei euch mit den Getränken geregelt? Bringt jeder immer seine eigene Flasche mit? Rechnet ihr jedes einzelne Getränk mit dem Kämmerer ab? Bestellt der Sachbearbeiter Feuerwehr in der Verwaltung den Nachschub und werden diese dann über den kommunalen Haushalt abgerechnet? Wenn da jetzt irgendwo rumschwirrt, dass jemand das federführend in der Hand hat, der sich eventuell "Küchenbulle", Getränkewart o.ä nennt, dann habt ihr einen Verein. Dafür ist keine konstituierende Sitzung oder die Verabschiedung einer Satzung nötig. Allein das man ein gemeinsames Ziel hat, nämlich nach dem Dienst einen Schluck zu trinken, reicht zur Erlangung des Status eines nichtsrechtsfähigen Vereins. Oder ihr sagt, wir wollen 2015 gemeinschaftlich mit ein paar Leuten zur Interschutz und chartert einen Bus. Die Eintrittskarten kauft man gemeinsam und die Verpflegeung bzw. Unterkunft unterwegs bestellt auch jemand für alle = Verein. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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