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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 799023 | ||
Datum | 19.11.2014 16:22 MSG-Nr: [ 799023 ] | 35276 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Oder ihr sagt, wir wollen 2015 gemeinschaftlich mit ein paar Leuten zur Interschutz und chartert einen Bus. Die Eintrittskarten kauft man gemeinsam und die Verpflegeung bzw. Unterkunft unterwegs bestellt auch jemand für alle = Verein. Einspruch....das was du beschreibst ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts )BGB-Gesellschaft). Hier ist jedes "Mitglied" (Gesellschafter) Vollhafter. Diese gesellschaft kann auf Dauer, auf ein Ziel oder für eine Gelegenheit sich gründen und auflösen. Nix Verein.... ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | ||||
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