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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 799028 | ||
| Datum | 19.11.2014 16:56 MSG-Nr: [ 799028 ] | 35460 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Und nun die interessante Frage: Ist nun jeder der Mit-Trinker automatisch Vereinsmitglied? Wenn er jemanden bezahlt in der Erwartung auch eine Woche später wieder ein Getränk zu erhalten, dürfte das einer Zweckgemeinschaft entsprechen. Geschrieben von Uwe S. Das kann ich mir gerade nicht so direkt vorstellen, weil mir nicht plausibel ist, dass ich einfach nur durch den Kauf eines Getränkes zum Vereinsmitglied werden soll. Einmalig nicht, ständig wiederkehrend schon. Geschrieben von Uwe S. Sonst muss ich aufpassen, dass ich im Sommer am Ausflugssee nicht Mitglied im Trinkerverein des dortigen Ausflugslokals werde. Das dürfte dann ein Kaufvertrag sein. Dafür müsste der andere dann ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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