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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.799028
Datum19.11.2014 16:56      MSG-Nr: [ 799028 ]35460 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Geschrieben von Uwe S.Und nun die interessante Frage: Ist nun jeder der Mit-Trinker automatisch Vereinsmitglied?
    Wenn er jemanden bezahlt in der Erwartung auch eine Woche später wieder ein Getränk zu erhalten, dürfte das einer Zweckgemeinschaft entsprechen.

    Geschrieben von Uwe S.Das kann ich mir gerade nicht so direkt vorstellen, weil mir nicht plausibel ist, dass ich einfach nur durch den Kauf eines Getränkes zum Vereinsmitglied werden soll.
    Einmalig nicht, ständig wiederkehrend schon.

    Geschrieben von Uwe S.Sonst muss ich aufpassen, dass ich im Sommer am Ausflugssee nicht Mitglied im Trinkerverein des dortigen Ausflugslokals werde.
    Das dürfte dann ein Kaufvertrag sein. Dafür müsste der andere dann ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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