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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern799052
Datum20.11.2014 10:10      MSG-Nr: [ 799052 ]35103 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • Servus,

    Geschrieben von Thorsten G.Weil "die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt" (Art. 5, Abs. 1) und "die Bewerber für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten aufgenommen" (Art. 6, Abs. 3). Und letzterer "wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt" (Art. 8, Abs. 2).

    Korrekt...
    Es geht aber auch ohne Verein, bzw kann man Mitglied in der Wehr sein, ohne Vereinsmitglied zu sein...
    Und umgekehrt: Vereinsmitglied, ohne jemals Feuerwehrdienst geleistet zu haben..

    Haben wir beides in unserer Wehr und in unserem Verein...

    Geschrieben von Thorsten G.nd der Kdt. lt. Mustersatzung i.d.R. Mitglied dieses Verwaltungsrates ist, wenn nicht sogar der Vorsitzende,

    Der Kommandant kann zwar auch Vereinsvorsitzender sein, ich halte diese Konstruktion aber für maximal ungünstig... Daher kommt nämlich dieses Wischi-Waschi zwischen Verein und kommunaler Einrichtung Feuerwehr. Und am Ende wissen nichtmal die Mitglieder selber den Unterschied....

    Geschrieben von Thorsten G.Die Dachverbände der Vereine, also Kreis-, Bezirks- und Landesfeuerwehrverbände,

    Ich sehe diese nicht als Dachverbände der Vereine! Da sich der Beitrag nach der Anzahl der taktischen Fahrzeuge (oder nach Anzahl der Dienst leistenden FA) berechnet, sind die Verbände eine "Vertretung" der Feuerwehrdienstleistenden, nicht der Vereinsvorstände. (Auch wenn nicht unbedingt immer nur die Interessen der FA vertreten werden...)
    Die Vorstandschaft der Kreisverbände setzt sich i.d.R. auch aus Mitgliedern der Inspektion zusammen...

    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


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