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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 799056 | ||
Datum | 20.11.2014 11:25 MSG-Nr: [ 799056 ] | 35029 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten S. Ich sehe diese nicht als Dachverbände der Vereine! Da sich der Beitrag nach der Anzahl der taktischen Fahrzeuge (oder nach Anzahl der Dienst leistenden FA) berechnet, sind die Verbände eine "Vertretung" der Feuerwehrdienstleistenden, nicht der Vereinsvorstände. (Auch wenn nicht unbedingt immer nur die Interessen der FA vertreten werden...) Du kannst sehen, was du willst, aber: Die Mitglieder des DFV sind u.a. die LFVe, die Mitglieder des LFV sind u.a. die BFVe, die Mitglieder des BFV sind u.a. die KFVe/SFVe und die Mitglieder des KFV sind die letztendlich die einzelnen Feuerwehren, wobei die Feuerwehren recht häufig durch ihre Kommandanten und nicht durch ihre Vereinsvorsitzenden vertreten werden. I.d.R. können zwar auch einzelne natürliche Personen förderndes Mitglied werden, aber das dürften dann doch eher Unternehmer sein, die sich der Feuerwehr verbunden fühlen, als einzelne Feuerwehrmitglieder. Und es gibt durchaus KFV, wo die Vereinssatzung des KFV die Kreisbrandinspektion Kraft Amtes zum Verbandsvorstand bestimmt, aber auch KFV, wo nicht der KBR Vorsitzender ist und auch mal Feuerwehren austreten, weil sie sich nicht ausreichend für ihren Mitgliedsbeitrag vertreten fühlen oder sich diesen nicht leisten können. Gruß Thorsten Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider! | ||||
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