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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 799066 | ||
| Datum | 20.11.2014 16:03 MSG-Nr: [ 799066 ] | 34925 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Rainer K. Einfacher macht das die Zusammenarbeit aber nicht: Nach meinen Erfahrungen mit einer hauptamtlich verwalteten Gemeinde gibt es so zahlreiche Bedenken und Prüfverfahren, dass wohl keine Jubiläumsfeierlichkeit mehr im Jahr des Jubiläums durchgeführt werden kann. Für Feuerwehren mit intensiven Aktivitäten als "Kulturträger" (in anderen Regionen heißt das "Brauchtumspflege") ist das eine Katastrophe, wenn jede Veranstaltung des Musikzuges, der Theatertruppe oder der Oldtimer-Gruppe zu einer Gemeindeveranstaltung mit den umfangreichen Beteiligungspflichten wird. bei uns in der Stadt (in BaWü) ist dieser "Untergang des Abendlands" nicht eingetreten. Die Abteilungen veranstalten ihre Feste wie TaWü, Schlauchhocketse, Kameradschaftsabende, Ausflüge usw. genauso wie früher vor der Änderung der Rechtslage mit den Sondervermögen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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