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RubrikSonstiges zurück
ThemaNeues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse123 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg799066
Datum20.11.2014 16:03      MSG-Nr: [ 799066 ]34925 x gelesen
Infos:
  • 15.12.14 Viel Aufregung um die Kameradschaftskasse und was ist wirklich wahr ...
  • 15.12.14 Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig - Holstein für einen Verfahrens - und Zeitplan für die Einigung eines abgetrennten Gesetzgebungsverfahrens zur Kameradschaftskasse im Brandschutzgesetz
  • 18.11.14 Änderungsantrag zurückgezogen
  • 18.11.14 Änderungsantrag: TOP 6 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes
  • 18.11.14 Landesfeuerwehrverband Schleswig Holstein: Kameradschaftskassen: Problem erkannt - aber mehr Zeit nötig

  • hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Einfacher macht das die Zusammenarbeit aber nicht: Nach meinen Erfahrungen mit einer hauptamtlich verwalteten Gemeinde gibt es so zahlreiche Bedenken und Prüfverfahren, dass wohl keine Jubiläumsfeierlichkeit mehr im Jahr des Jubiläums durchgeführt werden kann. Für Feuerwehren mit intensiven Aktivitäten als "Kulturträger" (in anderen Regionen heißt das "Brauchtumspflege") ist das eine Katastrophe, wenn jede Veranstaltung des Musikzuges, der Theatertruppe oder der Oldtimer-Gruppe zu einer Gemeindeveranstaltung mit den umfangreichen Beteiligungspflichten wird.

    Interessant wird auch das Gesicht des hauptamtlichen Bürgermeisters, wenn er den Laternenumzug jetzt selbst beantragen muss oder gar keine Umweltschutzauflagen für das Osterfeuer mehr erlassen kann, weil es sie ja selbst einzuhalten hat. Besser wird es dadurch jedenfalls nicht - allenfalls langwieriger und zäher.

    bei uns in der Stadt (in BaWü) ist dieser "Untergang des Abendlands" nicht eingetreten. Die Abteilungen veranstalten ihre Feste wie TaWü, Schlauchhocketse, Kameradschaftsabende, Ausflüge usw. genauso wie früher vor der Änderung der Rechtslage mit den Sondervermögen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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