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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 799099 | ||
| Datum | 21.11.2014 12:26 MSG-Nr: [ 799099 ] | 34535 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Rainer K. Außerdem gibt es einen "kleinen" aber wesentlichen Unterschied bei den Sondervermögen: In BW gilt das Gemeindewirtschaftsrecht für die Feuerwehrkassen ausdrücklich n i c h t, während es nach dem Änderungsantrag für Schleswig-Holstein uneingeschränkt gelten sollte. Das ist für die Praxis der Kassenführung (Prüfwesen, Wirtschaftlichkeit- und Sparsamkeit usw.) schon entscheidend! oha - das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Punkt. Bei der Einführung hier in BaWü konnten die Feuerwehren im Grunde wie gewohnt weiterarbeiten. Wenn dann in SH die rechtlichen Anforderungen anders und damit auch ein erheblicher Mehraufwand auf die Feuerwehren zukommt dann kann ich schon versehen das Ihr darüber nicht erfreut seid. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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