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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 799113 | ||
| Datum | 21.11.2014 15:10 MSG-Nr: [ 799113 ] | 34614 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Wenn ich das Hamburger Urteil richtig interpretiere, könnte eine Gemeinde in BW für die Veranstaltung eines Tages der offenen Tür ihrer Feuerwehr steuerpflichtig werden., wenn sich die Überschüsse (aus Getränkeverkauf usw.) "innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person (= Gemeinde) wirtschaftlich herausheben." (§ 4 Abs. 1 S. 1 KStG). Bei kleinen Gemeinden ist das nicht ausgeschlossen. Für mich sind beide Urteile gut nachvollziehbar. Am Hamburger Urteil beeindruckt mich, wie kompetent und professionell offenbar die Innenbehörde "ihre" FF im Kampf mit der ebenfalls stadteigenen Finanzbehörde unterstützt hat (klares Prozessziel, überzeugende Argumentationslinien, konsequente Handlungen). Dem Finanzrichter ist es zudem m.E. vorbildlich gelungen, die Lebenswirklichkeit mit den eher theoretischen Steuergesetzen in einen überzeugenden Einklang zu bringen. Hut ab! Wenn das Hamburger Urteil rechtskräftig wird (weiß jemand etwas über das Revisionsverfahren?), könnte es einen Weg weisen, die leidige Steuerproblematik in den FF in den Griff zu bekommen. Die geplante Änderung in SH reicht dafür aber m.E. nicht aus. Rainer | ||||
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