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| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 799119 | ||
| Datum | 21.11.2014 17:16 MSG-Nr: [ 799119 ] | 34424 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian B. Die Helfervereinigungen sind e.V. in denen man nur Mitglied auf eigenen Wunsch wird.. Eine interessante Sichtweise - ich kann das so aber nicht bestätigen. Ich bin bereits zwei mal in das THW eingetreten. In beiden Fällen war ich ohne eigenes Handeln später auch Mitglied im örtlichen Helferverein. Im zweiten Fall war mir der Unterschied zwischen Behörde und Verein natürlich prinzipiell bekannt. Im ersten Fall war ich jung und wollte nicht von der Bundeswehr eingezogen werden, da hab ich recht wenige Gedanken darauf verschwendet ob ich einem Verein beitrete oder einer Behörde. Ich habe den Eindruck, dass der "automatische" Eintritt in den örtlichen Helferverein oft durch Steuerung der "Würdenträger" vor Ort sehr einfach gemacht wird und - scheinbar von Region zu Region unterschiedlich - manchmal auch eben nicht automatisch erfolgt. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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