| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
| Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 799128 | ||
| Datum | 21.11.2014 20:11 MSG-Nr: [ 799128 ] | 34324 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Geschrieben von Oliver S. Man könnte auch vermuten, dass sie sich der möglichen Konsequenzen nicht bewusst sind.Ich denke, das Wissen ist eigentlich schon recht flächendeckend vorhanden, und es wird trotzdem akzeptiert. Geschrieben von Oliver S. Wenn die Jubiläumsveranstaltung wegen Unwetter ein Reinfall wird, könnte man schon als Gemeinde das Risiko übernehmen.Das würden die Kommunen bestimmt heute auch schon machen, bzw. solche Fälle sind mir schon bekannt. Auch wenn die Summen/Fehlbeträge, um die es da geht, i.d.R. auch nicht so wahnsinnig groß sind. Anders sieht es aber m.M. aus, wenn eine Wehr z.B. in einem 500Ew-Ort, die normalerweise ca. 200 Gäste auf dem Tag der offenen Tür im Feuerwehrhaus begrüßt, meint sie müssten mal versuchen eine Band in einem großen Festzelt für muntere 5stellige Summen zu arrangieren, und das dann trotz bestem Wetter in die Hose geht, obwohl das eigentlich wg. Termin, Einzugsgebiet usw. von vornherein feststeht. Wenn da die Allgemeinheit dann für blechen müsste, hätte ich da schon ein Problem mit. Fördervereine/rechtsfähige Vereine sind da auch in meinen Augen die beste Lösung, die Kommune ist dann erstmal (bis auf Zuschüsse etc.) außen vor. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|