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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Notdekon / Menschenrettung | 9 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 799142 | ||
Datum | 22.11.2014 18:06 MSG-Nr: [ 799142 ] | 4141 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian H. Wie schon in der FwDV 500 erwähnt ist eine Kontamiationschutzhaube Wo nimmst du diese Forderung her? Da steht lediglich Die Form 1 besteht aus der Schutzkleidung zur Brandbekämpfung und einer Schutzhaube zur Abdeckung freier Stellen im Hals/Kopf-Bereich. Eine Kontaminationsschutzhaube ist hier besonders geeignet. Da steht nichts von "Ist zu verwenden", sonder lediglich "ist besonders geeignet", aber keine Forderung, dies auch so umzusetzen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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