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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Fragliche Kennzeichnung der Feuerwehr Gefahrengruppen | 3 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Münster / NRW | 799262 | ||
Datum | 25.11.2014 15:20 MSG-Nr: [ 799262 ] | 2581 x gelesen | ||
Die Kennzeichnung ist im § 52 StrlSchV (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen) geregelt: Geschrieben von § 52 StrlSchV
Die Kennzeichnung mit "GG III" für "Gefahrengruppe III" bzw. die Abkürzung von "Gefahrengruppe" mit "GG" scheint zulässig. Über die Form der Kennzeichnung sagt die StrlSchV nichts aus. Hier muss man die DIN 4066 "Hinweisschilder für die Feuerwehr" heranziehen; die Abbildungen in der FwDV 500 entsprechen der DIN 4066. Nachtrag: Die DIN 25430 "Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz" beschäftigt sich auch mit der Kennzeichnung nach StrlSchV. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Oliver S. [25.11.14 15:25] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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