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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaFragliche Kennzeichnung der Feuerwehr Gefahrengruppen3 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Münster / NRW799262
Datum25.11.2014 15:20      MSG-Nr: [ 799262 ]2581 x gelesen

Die Kennzeichnung ist im § 52 StrlSchV (Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen) geregelt:

Geschrieben von § 52 StrlSchV
[...]
Die betroffenen Bereiche sind jeweils am Zugang deutlich sichtbar und dauerhaft mit dem Zeichen "Gefahrengruppe I", "Gefahrengruppe II" oder "Gefahrengruppe III" zu kennzeichnen.


Die Kennzeichnung mit "GG III" für "Gefahrengruppe III" bzw. die Abkürzung von "Gefahrengruppe" mit "GG" scheint zulässig.

Über die Form der Kennzeichnung sagt die StrlSchV nichts aus. Hier muss man die DIN 4066 "Hinweisschilder für die Feuerwehr" heranziehen; die Abbildungen in der FwDV 500 entsprechen der DIN 4066.

Nachtrag: Die DIN 25430 "Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz" beschäftigt sich auch mit der Kennzeichnung nach StrlSchV.

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Geändert von Oliver S. [25.11.14 15:25] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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