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1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.

Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.

2. B-Mehrzweck-Strahlrohr

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Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
Analytische Task Force, Einheit zur Feststellung chemischer sowie (begrenzt) radioaktiver Stoffe.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf neues FwG für NRW31 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW799298
Datum26.11.2014 09:40      MSG-Nr: [ 799298 ]13266 x gelesen
Infos:
  • 26.11.14 NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

  • Hallo,

    aus erster Sichtung eine kleines allgemeines Potpourri...

    § 1 (2) 2.: Ist dann jeder Einsatz mit besetztem Krisenstab bzw. sogar nur FEL schon eine Katastrophe? Ich kenne da bisher nur andere Definitionen zur Katastrophe...

    § 6 (3): Trägergemeinschaft der FLB: das wird sehr spannend

    § 10 (2) das ist kaum besser als die bisherige Lösung und birgt immer viel Konfliktpotential, umso mehr, wenn z.B. ein hauptamtlicher BM (A 7) gleichzeitig ehrenamtlicher WF ist!

    § 22 ff bzw. 52: Es fehlen wieder alle relevanten Regelungen zur Abrechnung der Unterstützungseinsätze (von der DLK mit Rettungskorb, der Tragehilfe mit dem HLF/KEF bis hin zum Kran mit Mulde für Schwerlastpatienten etc.). Ich hatte mir hier mehr erhofft (oder soll das alles ins RettG?).

    § 28 (1): gibt es in NRW noch getrennte Leitstellen?

    § 28 (5): Es ist "der Funkverkehr" aufzuzeichnen. Was ist das künftig, wenn neben dem analogen (mit seinen 1 - 3 Kanälen) auch noch der digitale dazu kommt, der auf 1 - zig Gruppen läuft?
    Welche davon MÜSSEN aufgezeichnet werden, oder wirklich ALLE?

    § 39 (2): Muss ich dann wirklich z.B. einen TM 52 oder ein sonstiges Spezialgerät wie das LUF 60 z.B. der BF DO oder BF K bzw. eine Sondereinheit wie die Löschwasserrückhaltung aus Wuppertal oder die ATF aus Köln jeweils nur über die BezReg anfordern?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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