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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Fragliche Kennzeichnung der Feuerwehr Gefahrengruppen | 3 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8 S.8, Haar / Bayern | 799300 | ||
Datum | 26.11.2014 10:20 MSG-Nr: [ 799300 ] | 1503 x gelesen | ||
Hallo Oliver, vielen Dank für Deine Infos. Den § 52 StrlSchV hatte ich auch schon gelesen. Gerade das hat mich ja verwundert, weil dort wörtlich "Gefahrengruppe X" verlangt wird, zwar ohne "Feuerwehr!" aber immerhin ausgeschrieben. Zu der Zulässigkeit der Abkürzung GG habe ich leider noch nichts gefunden. Weißt Du wo da steht? Viele Grüße Stefan | ||||
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