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Grundgesetz
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaFragliche Kennzeichnung der Feuerwehr Gefahrengruppen3 Beiträge
AutorStef8an 8 S.8, Haar / Bayern799300
Datum26.11.2014 10:20      MSG-Nr: [ 799300 ]1503 x gelesen

Hallo Oliver,

vielen Dank für Deine Infos. Den § 52 StrlSchV hatte ich auch schon gelesen. Gerade das hat mich ja verwundert, weil dort wörtlich "Gefahrengruppe X" verlangt wird, zwar ohne "Feuerwehr!" aber immerhin ausgeschrieben.

Zu der Zulässigkeit der Abkürzung GG habe ich leider noch nichts gefunden. Weißt Du wo da steht?

Viele Grüße

Stefan

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